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5.2 Die Industrialisierung Dresdens und ihre
Regulierung durch städtische Gremien und die
staatliche Oberbehörde
5.2.1 Die Entwicklung Dresdens zum Industriestandort
In der Residenzstadt war Anfang des 19. Jahrhunderts Gewerbe und Handwerk noch in hohem Maße
auf die Funktionen und Bedürfnisse der Landeshauptstadt und des höfischen Lebens zugeschnitten.
Die Stadt charakterisierte sich vor allem als Beamtenstadt, zentraler Ort für die Armee und
als Dienstleistungszentrum. Hier konzentrierte sich ein spezialisiertes und vielfältiges
Handwerk.(142) Hergestellt wurden z.B. Juwelier-, Gold- und Silberwaren, Drechseleien,
mathematische und physikalische Instrumente, Pianos, Papiertapeten, Malertuch und -farben,
Strohhüte, künstliche Blumen, Tabak, Spielkarten.
Mit zunehmender Liberalisierung des Landes und dem damit einhergehenden schwindenden Einfluß
der sächsischen Monarchen änderte sich im Laufe des 19. Jahrhunderts allmählich das
Produktionsprofil, so daß nun immer weniger Luxusartikel für den Hof hergestellt wurden.
Stattdessen spielte der stetig ansteigende Fremdenverkehr eine größere Rolle als
zahlungskräftige Käuferschicht.
Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts hatte es in Dresden eine Reihe Ansiedlungen
kleinerer Industrieunternehmen gegeben, so z.B.:
1817-20 - Zuckersiederei des Heinrich Calberla,
1828 - das erste Gaswerk,
- Kaffee- und Schokoladenfabrik Jordan &
Timaeus,
1838 - Waldschlösschenbrauerei,
- Maschinenbau-Aktiengesellschaft des Andreas
Schubert in Übigau.(143)
In dieser Frühphase der Industrialisierung ließen sich die Unternehmen auf das ganze
Stadtgebiet verstreut nieder, nachdem mittels der Dampfmaschine die zwangsläufige Bindung
an den Energiespender Wasserlauf fortgefallen war. Schon in den Regulativen der
Demolations-Kommission für das freigewordene Festungsgelände wurde ein striktes Verbot der
Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen in den neuen Wohngebieten ausgesprochen und so eine
erste Lenkung der Gewerbestandorte angestrebt.
Infolge der Lasten des verlorenen Krieges, den Sachsen bis 1815 als Rheinbundstaat neben
Napoleon geführt hatte, kam die industrielle Entwicklung des Landes in den ersten Jahrzehnten
nur langsam voran. Der Eintritt des Landes in den Norddeutschen Zollverein 1834 konnte den
Prozeß des wirtschaftlichen Aufschwungs zunächst nur wenig beschleunigen, da sich die
politische Zersplitterung Deutschlands weiterhin negativ auf die ökonomische Situation
auswirkte.(144) Der wirtschaftlichen Belebung in den sächsischen Städten stand noch der
Zunftzwang und das Bannmeilenrecht für das Umland entgegen. Das Bannmeilenrecht ließ z.B.
eine Betätigung der Gewerbe, für die eine Zunft bestand, nur innerhalb der Stadtgrenze zu.
Allerdings entstand in Dresden ein wissenschaftlich- technisches Zentrum. 1828 gründete Andreas
Schubert die Technische Bildungsanstalt, die spätere Technische Hochschule. 1834 kam der
Wissenschaftliche Gewerbeverein hinzu.
Der Übergang vom Manufakturwesen zur maschinellen Produktion, allen voran
die Einführung der Dampfmaschine, gab der industriellen Revolution in
Sachsen einen kräftigen Schub. Die politischen Veränderungen der bürgerlichen
Bewegungen von 1830 und 1848/49 wirkten sich ebenfalls günstig auf das
Wirtschaftsleben aus. 1861/62 schließlich kam es zur Einführung der Gewerbefreiheit
im Königreich Sachsen, was zwar die alte Wettbewerbsordnung der Zünfte
zusammenbrechen ließ, aber dem Wirtschaftsleben und der freien Konkurrenz
kräftige Impulse verlieh.
Auch Dresden blieb von der raschen Industrialisierung des Landes nicht
verschont und entwickelte sich seit der Jahrhundertmitte zur Industriestadt.
Das wurde besonders durch die Verbesserung der Absatzbedingungen infolge
des entstehenden Eisenbahnknotenpunktes gefördert. Die Elbe blieb weiterhin,
trotz ihres schlechten Ausbaus, ein entscheidender Transportfaktor.
Ein zweiter wichtiger Grund für die Herausbildung der Stadt als Industriezentrum war die
hohe Qualifikation und der Gewerbefleiß der Dresdner Arbeitskräfte. Dies führte zur
Entstehung einer Fein- und Qualitätsindustrie, wie z.B. der Präzisionsmechanik.(145)
Der Mangel an Rohstoffen im Dresdner Raum ließ das Entstehen von Schwerindustrie nicht zu.
Diese konzentrierte sich wegen der großen Kohlenlager im Vogtland, im Chemnitzer Raum und
in der Oberlausitz.(146)
5.2.2 Städtebauliche Lenkung der Industrieansiedlungen durch Rat und Oberbehörde
Schon einige Jahre vor Einführung der Gewerbefreiheit und dem Wegfall des Bannmeilenrechts
1861 machte sich in Dresden ein wirtschaftlicher Aufschwung bemerkbar. Die bereits in den
Jahrzehnten zuvor einsetzende zersplitterte Ansiedlung von Betrieben über das gesamte
Stadtgebiet setzte sich verstärkt fort.(147) Seitens der Oberbehörde und des Rates galt es
wegen der zunehmenden Belästigungen der Anwohner durch Dampf und Ruß, den Prozeß der
Vermischung von Betrieben und Wohnvierteln zu stoppen und die Standorte für Industriebetriebe
in vernünftiger Weise zu steuern. Der Rat reagierte auf die notwendige Lenkung der drängenden
Unternehmungsgründungen in der Weise, daß er Großindustrie bis in die 60er Jahre weitestgehend
vom Stadtbild fernzuhalten versuchte. So heißt es bereits 1832 in einem Schreiben, welches
Bezug nimmt auf die Anlage einer mit Dampf betriebenen Seifensiederei innerhalb eines
Wohngebietes:
(...) theils aus gesundheitspolitischen Gründen, theils aus unnachläßlichen Rücksichten
für den äußeren Anstand in einer Residenz und die thunlichste Verschönerung derselben (...)
dürfe der Privatwillkühr nicht völlig freien Raum gelassen werden". (148)
Der Liberalismus der neuen Zeit könne nicht so weit gehen, daß die Unternehmer an jedem
beliebigen Ort Betriebe errichteten.
Diese Rücksichtnahme der Stadtverwaltung auf landschaftliche und architektonische Schönheiten
sowie auf den Ruf Dresdens als vornehme Fremdenstadt kam einer industriefeindlichen Haltung
nahe.
Der Regierung wurde jedoch im Laufe der 50er Jahren bewußt, daß ein Verdrängungswettbewerb
zuungunsten der kleineren Handwerksbetriebe nur schwer aufzuhalten war
und eine allzugroße Abdrosselung der Industrie, wie es der Rat unter Einwirkung
der Innungsältesten praktizierte, nachteilige Auswirkungen auf die gesamte
Stadtentwicklung haben würde. Es mußte daher ein Ausgleich zwischen den
gestalterischen Zielen für die Residenzstadt, dem Schutz des Handwerks
und der notwendigen industriellen Entwicklung gefunden werden. Die Oberbehörde
drängte dabei zunehmend zu einer gewerblichen Förderung und zur Schaffung
von Arbeitsplätzen.(149)
Als die Königliche Kreisdirektion z.B. 1853 den Bau einer Steingutfabrik (Villeroy & Boch)
an der Leipziger Straße ablehnte, in diesem Falle, um eine Vermehrung des hier dicht
angesiedelten Proletariates zu stoppen, widersprach die Oberbehörde vehement:
Dresden hat wahrlich alle Ursache, Gelegenheit zu umfangreicher Beschäftigung nicht von
sich zu weisen, nur wenn es gelingt, in Dresden Handel- und Fabriktätigkeit blühend zu
machen, wird auch das Handwerk sich wieder besser befinden. (...) An dem Unternehmen liegt
nichts, aber an ihrem Kapital, welches durch eine Anlage von diesem Umfang wohl gefesselt
wird. (150)
Diesen Vorschlag beherzigend, forderte die Königliche Kreisdirektion Dresden den Stadtrat
mehrfach auf, sogar unter Androhung von Ordnungsstrafen, die nötigen Schritte zur
Industrielenkung einzuleiten(151) . Mitte der 50er Jahre begann der Rat schließlich, größeren
Industrieunternehmen bestimmte Standorte an der Stadtperipherie auszuweisen. Dabei mußten
städtebaulich-gestalterische Überlegungen und Fragen der Sicherheit und Bauhygiene beachtet
werden. Es galt, Industriebetriebe wegen ihres gesundheitsschädigenden Einflusses von den
Wohngebieten zu trennen und das Gesicht der Residenzstadt von unzähligen qualmenden
Schornsteinen frei zu halten. Das hieß: keine Industrieansiedlung im Zentrum, in Wohnquartieren
und auf den erhaltenswerten landschaftlichen Flächen.
Wegen der angestrebten Trennung von Fabrik- und Wohnbereichen wurde in
der erweiterten Fassung der Allgemeinen Bauordnung von 1866 im §
42 ausdrücklich die Errichtung von Gebäuden und Anlagen untersagt, "welche
entweder durch die Entwicklung von starkem Rauche, von dämpfenden, ätzenden
oder übelriechenden Gasen und Ausdünstungen oder durch heftiges Geräusch
einen nachtheiligen oder störenden Einfluß auf die Umgebung ausüben, als
z.B. Theersiedereien, Brauereien, Ziegel-, Kalk- und Gypsbrennöfen, Glashütten,
chemische Fabriken, Schlachthäuser (...)".(152)
Diese Art Fabriken müßten entweder gänzlich außerhalb des Polizeibezirkes
und in angemessenem Abstand zu anderen Gebäuden oder in den Teilen der
Vorstädte, in denen es keine geschlossene Bebauung gab, errichtet werden.
Bis zum Anfang der 60er Jahre wurden drei größere Gewerbegebiete festgelegt: das Gebiet im
Nordwesten der Neustadt (Leipziger Straße), der Raum vor dem Ziegelschlag im Osten
(Blumenstraße) und schließlich die traditionell gewerblich genutzte (äußere) Wilsdruffer
Vorstadt (Abbildung Nr.10 - Dresden 1874, Industriedistrikte rot markiert).
Leipziger Straße
Das Gebiet westlich der beiden Neustädter Bahnhöfe und nördlich der Elbe zeichnet sich
durch den Vorzug guter infrastruktureller Anbindung zum Fluß und zur Eisenbahn aus. 1853
wurde deshalb für das Gebiet zwischen Leipzig- Dresdner Bahnlinie und Elbe das bis dahin
geltende Bauverbot für Fabrikanlagen aufgehoben (Regulativ vom 8.10.1829) und 1863 bis zur
Sächsisch- Schlesischen Eisenbahn erweitert.
Im Laufe einiger Jahre ließen sich ab ca. 1850 in diesem Bereich der Packhof, die
Steingutfabrik, der Schlachthof, verschiedene mit Dampf betriebene Fabriken und der Königliche
Wasserbauhof nieder.
Leider gelang es nicht, dieses Gebiet vollständig als Gewerbe- und Fabrikbezirk zu nutzen. Auf
Drängen der Grundstückseigentümer wurden 1860 Teile des Viertels für Wohnungsbauten
freigegeben (Ufer-, Hedwig-, Hafen- und Ludwig Straße). So kam hier einerseits eine fatale
Mischung aus Wohn- und Industriebauten zustande, andererseits blockierte der Wohnbereich
die nötigen Flächen für eine Erweiterung der Gütermagazine und Speicheranlagen für die
Speditionsunternehmen. Dies hatte zur Folge, daß das Packhofgelände auf Altstädter Seite
weiter genutzt werden mußte und eine Fortsetzung der eindrucksvollen Silhouette mit
wichtigen öffentlichen Gebäuden Richtung Marienbrücke unmöglich wurde.
Blumenstraße
Die Ansiedlung eines industriellen Gewerbegebietes ist nach J.M.Kreße in hohem Maß abhängig
von sogenannten Entwicklungskernen(153) , d.h. von Standorten, die bereits in vorindustrieller Zeit
gewerbliche oder infrastrukturelle Zentren waren.
Das Industriegebiet Blumenstraße geht z.B. auf den Entwicklungskern vor dem Ziegelschlag zurück.
Hier befanden sich wegen der ergiebigen Lehm- und Sandvorkommen die Rats- und Amtsziegelei.
Holzhöfe, darunter der Königliche Holzhof, sowie ein Steinbohrwerk hatten sich wegen der
abgeladenen Hölzer und wegen des Sandsteins aus Böhmen dort angesiedelt. Die Rohstoffvorkommen
und die Nähe zur Elbe waren ausschlaggebende Faktoren für die Niederlassung einer chemischen
Fabrik Ende der 40er Jahre rund 1 km vor dem Ziegelschlag.
Der Rat versuchte, die weitere Entwicklung des Gebietes Blumenstraße zu einem Gewerbestandort
zu verhindern, da aufgrund der schönen Lage am Blasewitzer Tännicht und an der Elbe ein
Wohngebiet errichtet werden sollte.(154) Er schlug deshalb vor, alle künftig zu errichtenden
Fabriken in dem Gebiet nordwestlich der Neustadt (Leipziger Straße) anzusiedeln, da nach
seiner Ansicht dort ausreichend Platz sei. Für die Oberbehörde bedeutete dieser Vorschlag
eine kaum zu rechtfertigende Beschränkung der örtlichen Industrie.(155) Das Ministerium des Innern,
die entscheidende staatliche Instanz, verwarf daher die Pläne des Rates und erklärte 1856 in
einer Verordnung diese Gegend zum Fabrikbereich. Daraufhin gründeten einige weitere Unternehmen
in diesem Gebiet ihre Werke, so z.B. die Blochmansche Maschinenfabrik auf der Pillnitzer
Straße oder die Wachstuchfabrik auf der Blasewitzer Straße.
Wilsdruffer Vorstadt (Tharandter Straße)
Auch die im Südwesten gelegene Wilsdruffer Vorstadt war ein traditioneller Gewerbestandort.
Der Weißeritzfluß und der abzweigende Mühlgraben lieferten die notwendige Energie für
zahlreiche Mühlen. Bereits im 16. Jahrhundert hatten sich hier Gerber und Fischer angesiedelt.(156)
Der Ausbau dieses Entwicklungkerns wurde noch begünstigt durch die gute Lage zu den
Steinkohlegruben im Plauenschen Grund und die nahe Anbindung zum Güter- und Kohlebahnhof.
Der Bereich zwischen Altstadt und Eisenbahn als Gewerbestandort, in dem eine große Anzahl
kleinerer Handwerksbetriebe entstanden war, erwies sich für den weiteren Ausbau zum
Industriedistrikt wegen des Platzmangels und der komplizierten Besitzverhältnisse als
ungeeignet. Vorteilhafter sah es dagegen jenseits der Bahnlinie aus, wo noch ausreichend
Freiflächen vorhanden waren. Auch in diesem Bereich der äußeren Wilsdruffer Vorstadt kamen
staatliche Stellen dem Bestreben des Rates zuvor, der in diesem Gebiet ein Wohnviertel
errichten lassen wollte, und lehnten 1846 einen Bebauungsplanvorschlag mit genauer
Parzelleneinteilung ab.(157) Damit sollte ausreichend Raum freigehalten werden für zukünftige
Industrieansiedlungen, welche ab den 50er Jahren mit der Niederlassung von Zement- und
Glasproduktion sowie von Maschinenbau- und chemischen Fabriken erfolgte. Wieder hatten
sich ministerielle Stellen gegenüber dem Rat durchgesetzt. Ästhetisch-gestalterische Absichten
und eine Verminderung des drückenden Wohnraummangels als Prioritäten des Rates mußten der von
der Oberbehörde verlangten wirtschaftlichen Förderung zurückstehen.
Die Vielzahl Fabriken und Handwerksbetriebe, die nach Einführung der Gewerbefreiheit 1861 in
Dresden gegründet wurden, löste wiederum Impulse zum Wohnungsbau in Nähe der Werke aus. Unter
anderem sollten damit Arbeitswege verkürzt werden. Zudem drangen mittlerweile
Stadterweiterungsgebiete über den ehemligen Stadtrand hinaus. Dadurch entstanden bald von
Industrie- und Wohnvierteln durchmischte Gebiete, die die von Rat und Oberbehörde angestrebte
räumlich-funktionale Trennung teilweise verwischten. Ein besonderes Beispiel dafür ist die
Antonstadt (jetzt äußere Neustadt). Mehr und mehr grüne Höfe wurden hier besonders in der
Gründerzeit durch Gewerbebetriebe überbaut.
Auch die Errichtung kleinerer inselartiger Fabrikbereiche stieß auf den
Widerstand der an die Werkanlagen angrenzenden Bewohner, die gegen die
Rauch- und Rußbelästigungen etwa von Dampfkesselanlagen zu Felde zogen.
Fachleute warnten, "um der Gewerbetätigkeit hemmend entgegenwirkende nachbarliche
Differenzen zu vermeiden, (...) reichen Vorschriften über die Höhe der
Schornsteine nicht aus".(158) Man müsse
auch erforderliche Entwässerungsanlagen für abfließende Schadstoffe im
zu überarbeitenden Gewerbegesetz (von 1861) festschreiben, desgleichen
die Luftverschmutzung betreffende Verhältnisse von Höhen- und Ausströmungsweiten
der Dampfschornsteine.
In dem 1878 herausgegebenen "Ortsstatut, die Feststellung von Fabrikbezirken in Dresden
betreffend" wurden diese Hinweise berücksichtigt.(159) Mittlerweile allerdings ging es mehr um die
Abgrenzung fabrikfreier Bezirke, als um inselartige Industriedistrikte. Dennoch ist Dresden
mit diesem Verweisen sämtlicher größerer Industriebetriebe an die Peripherie die erste deutsche
Stadt, die eine derart umfangreiche Industrielenkung vornahm.(160)
Die Stadt war Mitte der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts zu einer Industriestadt geworden,
die inzwischen Weltfirmen hervorgebracht hatte, wie die Nähmaschinenfabriken von Clemens
Müller ab 1855, von Seidel & Naumannn ab 1868 (später Schreibmaschinen und Fahrräder) oder
die erste Zigarettenfabrik Deutschlands "Compagnie Laferme" ab 1862.
(142)
Dresden zählte um 1830 2100 Handwerksmeister in
60 Innungen, so z.B. 60 Schlossermeister
(einschließlich Büchsenmacher, Sporer u.ä.), 136
Tischlermeister und 574 Schneidermeister,
Gesellen nicht mitgezählt, bei 61 900 Einwohnern.
Vgl. H.Kiesewetter, S. 380.
(143)
Übigau wurde kein Standort für Schwerindustrie-
Lokomotivbau, da die Maschinenfabrik wegen der
überlegenen englischen und belgischen Konkurrenz
den Bau sächsischer Lokomotiven bald einstellen
mußte. Diese wurden später in Chemnitz durch die
Sächsische Maschinenbau- Compagnie von C.G.
Haubold produziert.
(144)
Vgl. Rudolf Forberger, Die Industrielle
Revolution in Sachsen, Bd.1, Berlin (Ost) 1982,
S. 92ff.
(145)
Vgl. Karl Mende, Über Standortbedingtheit und
Aufbau der Dresdner Großindustrie, Leipzig 1927,
S. 35.
(146)
Vgl. Heinrich Gebauer, Die Volkswirtschaft im
Königreich Sachsen. Historisch, geographisch und
statistisch, Bd.2, Dresden 1893, S. 121.
(147)
Vgl. J.G. Heßler, Verzeichnis sämtlicher Gebäude
der Haupt- und Residenzstadt Dresden, Dresden
1859.
(148)
RA, C XVIII 130, Samuel Heinrich Richters Gesuch
um Erlaubnis zur Anlegung einer Seifensiedlung,
19.2.1832.
(149)
Vgl. H. Kiesewetter, S. 650ff, Die staatliche
sächsische Gewerbeförderung sah in Weiterführung
merkantilistischer Wirtschaftspolitik des 18.
Jahrhunderts massive Eingriffe vor.
(150)
LSTA, MdI 11 465, Bebauung des Terrains zwischen
Elbe und Großenhainer Straße 1854 - 78,
28.12.1853.
(151)
Vgl. K. Mende, S. 101.
(152)
Vgl. Die neue Bauordnung für die Stadt Dresden
(...), Dresden 1866, S. 38f.
(153)
Jan- Michael Kreße: Die Industriestandorte in
mitteleuropäischen Großstädten, Berlin 1977.
(154)
LSTA, MdI 11 485, Bauanlagen vor dem Ziegelschlage in Dresden betr. 1839 - 1869, 18.9.1855.
(155)
ebd., 13.11. 1856.
(156)
Vgl. Inge Schanze, S. 17.
(157)
LSTA, MdI 11 475, Bauanlagen vor dem Falken
schlage und am Rosenwege betr., 29.7.1846.
(158) R. Peschel, Vortrag über
die Errichtung sogenannter Fabrikdistrikte, Dresden 27.1.1866, 5.
(159)
Siehe: Sammlung, S. 367ff.
(160)
Vgl. K. Mende, S. 89.
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